Donnerstag, 30. Juni 2011

Gestern Post von der Stadt bekommen.
"Fehlende Voraussetzung zur Freistellung gem. §67 BauO NW" :o(
Angeblich sei unsere Garage und der First des Hauses zu hoch.
Gleich unsern Bauzeichner angerufen und ihm die Situation erklärt - eigentlich sollte alles gem. Bebauungsplan korrekt sein! HELMA klärt das nun mit der Stadt.
Hoffentlich müssen die Zeichnungen nicht noch mal erstellt und der Antrag neu gestellt werden, somit würde sich unser Projekt noch weiter verzögern *grummel*

--------Nachtrag------------
Wir setzen das Haus und die Garage 15cm tiefer. Scheinbar wird die erlaubte Höhe an der aktuellen Höhe der Straße und nicht an der Höhe der endausgebauten Straße gemessen...
Also nächste Woche kommt die neue Zeichnung und ich lauf wieder zum Bauamt.

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